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§ 1 Name und Sitz des Vereins
§ 2 Gemeinnützigkeit des Vereins
§ 3 Zweckverwirklichung des Vereins
3.1 Ziele und Aufgaben
3.2 Maßnahmen zur Zweckverwirklichung
Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
Die Förderung der Völkerverständigung und des Dialogs gemäß §3.1 ff. werden durch folgende Maßnahmen umgesetzt:
§ 4 Mitglieder
Der Verein hat:
§ 5 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
§ 6 Mitgliedschaftsrecht
§ 7 Mitgliedsbeiträge
Die Höhe des Beitrages und dessen Fälligkeit wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
§ 8 Organe des Vereins
Die Organe des Vereines sind
§ 9 Mitgliederversammlung
§ 10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
§ 11 Vorstand
§ 12 Vereinsfinanzierung
§ 13 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins den Mitgliedern angekündigt worden ist. Dieser Beschluss bedarf einer Mehrheit von ¾ der stimmberechtigten Mitglieder. Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, zwecks Verwendung zur Förderung der Religion oder Völkerverständigung. Die konkrete Körperschaft wird zum Zeitpunkt der Auflösung durch die Mitgliederversammlung gewählt und der Beschluss wird schriftlich niedergeschrieben.
§ 14 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Kassel, 31.05.2009
„Im Zeichen von Liebe, Toleranz und Vielfalt setzen wir uns gemeinsam für eine Welt der Mitmenschlichkeit und Freude ein – Rumi Kulturzentrum e.V.“
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